Sprechstunde
Wir sind an folgenden Tagen für Sie da: Montags, Dienstags, Mittwochs, Freitags.
Donnerstags findet keine Sprechstunde statt.
Terminvereinbarungen sind telefonisch von Montag bis Freitag möglich.
Terminbuchungen
Erst-Termine und Folgetermine vereinbaren Sie bitte telefonisch unter:
06431 – 944 35 85
Das Telefon ist zu folgenden Zeiten für Sie da:
Mo-Do von 09-12 Uhr und 14-16 Uhr
Fr von 09-12 Uhr
Wenn Sie als neue Patientin/neuer Patient einen Erst-Termin vereinbaren, erhalten Sie nach der Buchung eine Bestätigung per E-Mail mit wichtigen Patienteninformationen. Bitte lesen Sie die Informationen in Ruhe durch.
Kontaktformular
Ihre Nachricht an uns (keine Terminvereinbarung – nutzen Sie dazu bitte die telefonische Kontaktaufnahme):
Parken
Ihnen stehen ausreichend Parkplätze gegen Entgeld zur Verfügung. Die Praxis befindet sich auf dem Gelände der WERKStadt, einem großen und zentralen Einkaufszentrum.
Sie können bequem und problemlos draußen parken, oder bei Regen in die Tiefgarage fahren.
Ihre Parkgebühren werden reduziert, wenn Sie in einem der Geschäfte der Passage einkaufen (z.B. dm Drogeriemarkt, Aldi) und Ihren Parkschein dort einlesen lassen.
Terminänderungen
Die Praxis wird als Bestellpraxis, in der mit längeren Terminvorläufen gearbeitet wird, geführt. Kurzfristig abgesagte Termine können daher in der Regel nicht neu vergeben werden. Ihr Termin ist ausschließlich für Sie reserviert.
Zwischen unserer Praxis und Ihnen wird daher verbindlich ein Termin vereinbart. Sie sind verpflichtet, die Termine pünktlich wahrzunehmen und die Praxis verpflichtet sich, die vereinbarten Termine für Ihre Behandlung freizuhalten.
Der Patient verpflichtet sich daher hiermit, Termine, die er nicht wahrnehmen kann, spätestens 1 Werktag (24 Stunden) vorher abzusagen. Bei einer Absage bis zu 1 Woche vor einem Erst- oder Folgetermin werden keine Kosten in Rechnung gestellt.
Bei einer Absage bis spätestens 2 Werktage (48 Stunden) vor einem Erst-Termin und bis spätestens 1 Werktag (24 Stunden) vor einem Folgetermin werden 50 % des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar berechnet.
Unterbleibt die rechtzeitige Absage eines Erst- oder Folgetermins oder wird die vorstehende 1 Werktags-Frist (24 Stunden) unterschritten, wird das vereinbarte Honorar zu 100 % als Ausfallhonorar in Rechnung gestellt.
Wir bitten zu beachten, dass als Werktage nur die Arbeitstage unserer Praxis (Montag bis Freitag) gelten.
Absagen können telefonisch, per E-Mail und per Post erfolgen, wobei für den rechtzeitigen Zugang der Absage der Patient Sorge zu tragen hat.
Bitte beachten Sie, dass das Ausfallhonorar nicht von der gesetzlich und/oder privaten Krankenversicherung übernommen wird.
Sollte die Praxis durch die nicht rechtzeitige Absage eines Behandlungstermins ein Ausfallhonorar in der vorgenannten Höhe in Rechnung stellen, bleibt es dem Patienten unbenommen, den Nachweis zu führen, dass ein Honorarausfall konkret entweder nicht oder nicht in der Höhe entstanden ist. Dem Patienten bleibt auch gestattet, durch Vorlage geeigneter Belege, wie beispielsweise ärztliche Bescheinigungen, nachzuweisen, dass das Nichterscheinen unverschuldet war.
Informationen Krankenkassen
Informationen zur Abrechnung und Erstattung durch die Krankenkassen.